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Die Anfangszeit der Hausschule Ein persönlicher Rückblick aus der Sicht des PhS Gründers Helmut Stücher
Die Gründung der ersten bundesdeutschen Hausschule durch Familie Stücher aus Siegen in Nordrhein-Westfalen ist eine dramatische Geschichte. Vater Stüchers Versuche, seine ältesten Kinder den allerschädlichsten Einflüssen der Schule zu entziehen durch Eingaben an Lehrer, Schulleitung oder Schulaufsicht und durch das Fernhalten der Kinder von bestimmten Unterrichtsstunden, konnten nur Teil-, wenn nicht sogar Scheinlösungen bieten. Wäre es nur um einen ganz bestimmten Lehrinhalt in einem einzigen Fach gegangen, hätten seine Maßnahmen durchaus Erfolg haben und Dauerwirkung zeigen müssen. Bekanntlich versäuert ein wenig Sauerteig jedoch den ganzen Teig, und Christen sollen von dem Sauerteig falscher Lehren ganz frei sein. Es ging nicht nur um die sog. Geschlechtserziehung im Biologieunterricht, um bedenkliche Haltungen von Lehrern zu elterlicher Autorität, um verwerfliche Texte und Abbildungen in Schulbüchern, sondern um bzw. gegen den Geist der Zersetzung, der Unmoral und der Auflehnung gegen christliche Wertvorstellungen und Ordnungen, der von der 68er-Bewegung in die Schule hineingetragen worden war. Das waren Dinge, die man gewissermaßen mit den Händen greifen konnte. Immer mehr Eltern mußten mit ansehen, wie ihre Kinder aufsässiger und unkontrollierbarer wurden, auch in gläubigen Familien. Selbst wenn das Elternhaus in jeder Beziehung intakt ist, findet der rebellische Geist Eingang. Gefährlich ist es, zwar zu spüren, daß irgendetwas nicht stimmt, die Gründe dafür aber nicht nennen zu können. Das ohnmächtige Ballen der Faust bringt keinerlei Änderung, und Hoffnung auf eine Wende zum Besseren ist mehr als trügerisch. Stücher hatte in diesen schlimmen Erscheinungsformen den antichristlichen Geist erkannt. Er gab sich in der Gesellschaft deutlich in einem atheistischen Humanismus, Hedonismus, Pluralismus und Materialismus kund, wovon auch die Schule geprägt ist. Er wußte, daß er ihnen als Mensch nicht würde widerstehen können, da es sich um widergöttliche Mächte handelte, die in der biblischen Prophetie genau vorausgesagt werden. Ein Einzelner kann sich solchen geistigen Mächten nicht entgegenstellen, das wäre sinnlos und vermessen. So gab es nur einen gangbaren Weg: sich ihrem Anspruch zu entziehen, wo immer das möglich war! Das konnte für ihn nur bedeuten, seine Kinder, die noch in der Schule waren bzw. gemäß Schulpflichtgesetz hinein mußten, nicht mehr in diese Institution zu schicken. Auf der einen Seite die gesetzliche Pflicht, die Kinder zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten, auf der anderen die Gewissenspflicht, dem anti-christlichen, emanzipatorischen Geist möglichst umfassend und auf Dauer auszuweichen. Dieses strikte Gegenüber zweier grundverschiedener Pflichten mußte einfach zu Schwierigkeiten führen. Da ein gläubiger Christ Gott mehr zu gehorchen hat als Menschen, war der Weg klar vorgezeichnet. Am 4. August 1980 teilt Stücher der Hauptschule brieflich mit, daß seine beiden Kinder E.und H., die den Grundschulbesuch abgeschlossen haben, "nicht mehr dem gottlosen, materialistischen und unsittlichen Geist des Sozialismus, dessen Stimme und Werkzeug die Schule hier und allerwärts geworden ist", ausgesetzt werden können. Er führt in seiner ausführlichen Begründung drei wesentliche Gründe: 1. die unsittliche, schamverletzende Sexualaufklärung, die den Kindern Natürlichkeit und Reinheit, Menschenwürde und Ehre raubt, die Heiligkeit der Ehe in den Schmutz zieht und die Elternehre herabsetzt; 2. die Evolutionslehre, die den Kindern ein materialistisches Weltbild nahebringt und durch ein formales, naturwissenschaftliches Denken die Grundlage des christlichen Glaubens angreift und 3. die in der Schule praktizierte Antiautorität und unnatürliche Emanzipation, die Auflehnung gegen Gott und Menschen bedeutet. Die Schule verweist in ihrer Antwort auf das Schulpflichtgesetz, die Möglichkeit des Besuchs einer staatlich anerkannten Privatschule und auch darauf, daß Heimunterrichtung möglich sein könnte, wenn "Sie persönlich über einen staatlichen Lehrauftrag verfügen und im Sinne der Richtlinien in der Lage sind zu unterrichten." Die beiden Kinder bleiben der staatlichen Schule fern. Der Vater beginnt im eigenen Hause mit dem Unterricht, obgleich er keine pädagogische Ausbildung vorzuweisen hat. Räumlichkeiten stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Neben dem Vater beginnt die damals 17jährige Tochter M. zu unterrichten. Sie ist Hauswirtschafterin im elterlichen Haushalt und erweist sich schon bald als eine pädagogische Naturbegabung. Das Büro des Vaters ist so groß, daß es auch als Unterrichtsraum dienen kann. Am runden Tisch werden die beiden Schüler wechselseitig vom Vater und der älteren Schwester unterrichtet. Zunächst existiert noch keine Tafel, und auch Lehrerhandbücher fehlen. Was aber in keiner Weise fehlt, das ist die Bereitschaft auf Seiten der Unterrichtenden und der Kinder, das Bestmögliche in den Unterricht einzubringen. Natürlich sind keine einschlägigen Erfahrungen vorhanden, Lehrstoffe unterrichtsgemäß zu vermitteln, aber das tut der Begeisterung keinen Abbruch. Der Vater hatte von Anfang an klargestellt, daß er kein Lehrer im üblichen Sinne sei und sie alle gemeinsam versuchen müßten, alles so gut wie nur möglich zu machen. Es wird nicht versucht, sich die Sache zu erleichtern, indem man bestimmte Fächer einfach nicht erteilt. Alle Fächer, die an den öffentlichen Schulen unterrichtet werden, findet man an dieser neuerstandenen Heimschule von Anfang an. Selbst Englisch, Sport und Musik werden gegeben. Für den Sport hat das Gartengelände unmittelbar vor dem Unterrichtsraum genügend Möglichkeiten bereit; darüber hinaus ist es Pausenplatz, Spielwiese und Erholungsort. Aber das alles ist keine Idylle: Der Unterricht beginnt pünktlich um 8 Uhr; die Pausen werden genau eingehalten; das Unterrichtsende entspricht dem an staatlichen Einrichtungen. Der Stundenplan, der vom ersten Tag an vorhanden ist, wird befolgt und ist nicht etwa bloßes Aushängeschild für eventuelle Besucher. Nach und nach werden weitere Unterrichtsmaterialien angeschafft. Die fehlenden Lehrerhandbücher können eingesetzt werden, als nach etwa vier Wochen Unterrichtsbetrieb ein Lehrer an einer staatlichen Hauptschule mit der Familie bekannt wird, der die Bücher besorgt. Zugleich berät er über Jahre in pädagogischen und fachbezogenen Fragen. Klassenarbeiten werden geschrieben. Die Erledigung der Hausaufgaben ist eine Selbstverständlichkeit und erfolgt keineswegs im Rahmen des Unterrichts, sondern nach Schulschluß selbständig durch die Kinder. Hausaufgaben sind keine Beschäftigungstherapie oder haben Alibifunktion für den Unterrichtenden, sie sind pädagogisch sinnvoll und für den Lernfortschritt wichtig. In dieser "klassischen" Form werden sie in der neuen Heimschule angewendet. Eine Schulordnung wird erstellt und beachtet. Der Schultag beginnt stets mit einer bibelgemäßen Andacht. Was in dieser Frühphase eingeführt bzw. eingerichtet wird, bleibt über die Jahre bestehen. Ferien gibt es nach der landesüblichen Regelung. Nachdem die Schule ihren Namen bekommen hat, erhalten die Schüler zu den üblichen Terminen Zeugnisse. Zu Neujahr findet eine Schulfeier statt, im Sommer ein Schulfest, und über das Jahr verteilt stehen Ausflüge oder Wanderungen an. Sogar eine kleine Schülerzeitung wird ins Leben gerufen. Als Stücher mit dem häuslichen Unterricht begann, wußte er nicht, daß es anderswo, wenn auch nicht in Deutschland, längst funktionierende Heimschulen gab. Diese Kenntnis erhält er erst später. Ebenso weiß er anfänglich nicht, daß es freie Bekenntnisschulen gibt, diese allerdings auf deutschem Boden. Er geht davon aus, daß seine Hausschule ganz und gar Neuland betritt und alle Erfahrungen eben selber gemacht werden müssen. Freunde machen Stücher auf Bucherscheinungen aufmerksam, die das Schulsystem kritisch beleuchten und den verhängnisvollen Einfluß der "Frankfurter Schule" herausstellen. Zu nennen ist hier beispielsweise E.Lücks "Alarm um die Schule". Die Lektüre dieser Veröffentlichungen bestätigt, daß sich die neugegründete Hausschule auf dem richtigen Weg befindet: im Gehorsam auf das Wort Gottes die Kinder für ein verantwortungsbewußtes Leben in weitestgehender Unabhängigkeit von staatlicher Indoktrination zu erziehen und mit dem nötigen Wissen auszurüsten. Sehr bald zeigt sich, daß das Erziehungsmonopol des Staates diese Herausforderung als eine Kriegserklärung ansieht und entsprechend zur Schlachtordnung antritt. Der Kampf mit den Behörden Nachdem Stücher auf die Aufforderung der Hauptschule hin, seinen Kindern einen ordnungsgemäßen Schulbesuch zu ermöglichen, nicht mehr reagiert hatte, schaltet die Schule das zuständige Kreisschulamt ein. Der Schulamtsdirektor kommt zwei Wochen nach der Ankündigung, die beiden Kinder nicht mehr der öffentlichen Schule zu unterstellen, zu einem persönlichen Gespräch ins Haus. Die ursprünglichen Standpunkte - hier Elternhaus, da Schulbehörde - bleiben auch nach diesem Gespräch unverrückbar bestehen. Am 22.August 1980 teilt das Schulamt die geplante Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen Schulfplichtverletzung mit, das am 3.September einen Bußgeldbescheid von DM 500,00 zur Folge hat. Die Schnelligkeit, mit der dieses Bußgeld verhängt wird, setzt in Erstaunen: Einen Monat nach der formellen Abmeldung der Kinder von der Hauptschule ist der Strafbescheid da! Es gibt andere Fälle, in denen Kinder, meist mit Duldung der Eltern, den Unterricht zu wiederholten Malen unentschuldigt versäumen, oft genug vorsätzlich. Ehe jedoch die zuständige Schule diese Unregelmäßigkeiten an die nächsthöhere Stelle weitermeldet, verstreicht oft viel Zeit, weil man kein großes Aufsehen wegen der Sache machen will. Denn es geht durchaus nicht immer um das vermeintliche Wohl der Kinder, auch der Ruf der Schule wird durch solche Aktionen beeinträchtigt. Und das Vorspielen einer "heilen Welt" ist weit verbreitet. Im Falle der Kinder Stücher handelt die Behörde äußerst rasch. Daraus kann geschlußfolgert werden, daß die Schulaufsicht die Außerordentlichkeit des Stücherschen Entschlusses sehr schnell erkannt hat. Mögliche Breitenwirkung, wenn sie auch zu dem Zeitpunkt noch sehr unwahrscheinlich ist, muß verhindert werden, um nicht das Schwanken eines ganzen Systems hervorzurufen; denn Präzedenzfälle sind nun einmal gefährlich. Dem Bußgeldbescheid wird fristgerecht widersprochen, und damit landet das Verfahren beim Amtsgericht, das rund neun Monate später, Ende Juni 1981, einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Der Richter hatte sich die Schulbücher, die die Kinder hätten benutzen sollen, selber angesehen und stellt in der Verhandlung fest: "Da haben sich mir die Haare gesträubt, als ich das gelesen habe. Ihre Haltung (gemeint waren Stücher und seine Frau) in Ehren, aber da ist auch das Recht des Staates." Das Bußgeld wird um die Hälfte herabgesetzt, beträgt also nur noch DM 250,oo. Doch Stücher kann auch den verminderten Bußgeldbetrag nicht als gerechtfertigt anerkennen. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Schreiben an die Hauptschule, das dieses Verfahren ausgelöst hatte, legt er gegen das Bußgeldurteil Rechtsbeschwerde ein. Das Gericht habe weder die Beweisführung, die das Schreiben an die Schule enthielt, gewürdigt, noch die vorgelegten Beweismittel - Zeitungsartikel und eine Auflistung von Büchern, die sich kritisch mit Evolutionslehre und antiautoritärer Erziehung auseinandersetzen - überhaupt berücksichtigt. Er predigt auch hier tauben Ohren: Dem Einspruch wird nicht stattgegeben. Stücher bezahlt desungeachtet das verhängte Bußgeld nicht und wird ersatzweise für fünf Tage in Haft genommen. Ein Tag Haft entspricht einem Betrag von DM 50,oo. Die Lokalzeitung berichtet über den Fall, aber in einer sehr tendenziösen Weise: Unverständnis, ja Häme für einen Vater, der seinen Kindern im Wege steht, wenn es um ihre Ausbildung und Vorbereitung auf den Lebenskampf geht. Bereits vorher, im Mai 1981, hatte sich das Jugendamt der Stadt in den Fall eingeschaltet, nachdem es über das Schulamt vom dauernden Fernbleiben der beiden Kinder unterrichtet worden war. Die Sozialarbeiterin, der dieses "Delikt" zu Bearbeitung übertragen wurde, kommt zu mehreren Gesprächen, teils in Begleitung des Leiters des Jugendamtes, ins Haus und stellt schließlich fest: "Bei Ihnen stößt man gegen eine Mauer." Stüchers Antwort lautet: "Die Mauer ist Gottes Wort!" Zum Schluß dieses Gespräches wird seitens des Jugendamtes die Bitte ausgesprochen, doch einmal allein mit den Kindern sprechen zu können. Die Eltern erklären sich mit einem unbehaglichen Gefühl dazu bereit, denn die Aussagen der Kinder könnten gegen Stücher und seine Frau verwendet werden. Beide beten inbrünstig, daß Gott das verhindern möge. Als nach vier Wochen die beiden Vertreter des Jugendamtes erneut kommen, ergibt sich ein hitziges Gespräch, das fast zwei Stunden dauert. Als der erregte Leiter des Jugendamtes schließlich gehen will, weist ihn seine Kollegin darauf hin, daß er doch die Kinder habe sprechen wollen. Er erwidert nur kurz: "Ich kann es jetzt nicht, ich bin zu erregt." Gott hatte wieder einmal ein ernstes Gebet erhört. Das Jugendamt hatte aber seine Bemühungen durchaus nicht aufgegeben. Ende August 1981 stellt es beim Vormundschaftsgericht des Amtsgerichtes den Antrag, Stücher und seiner Ehefrau die elterliche Sorge für die beiden Schulkinder zu entziehen. In der Antragsbegründung wird u.a. ausgeführt: "Den Kindern fehlt die Konfrontation mit der Umwelt, ... Das Erlernen von Kritikfähigkeit als Fähigkeit der aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt, die als gesellschaftlich definiertes Lernziel gilt, ist nicht gewährleistet und läßt die Kinder zu Außenseitern der Gesellschaft werden ... (Die Eheleute) sind aus religiösen Gründen nicht gewillt und in der Lage, die Gefährdung des geistigen Wohles ihrer Kinder abzuwenden." Obgleich seither viele Jahre vergangen sind, dürften auch heute zahllose Menschen ein solches (Vor-)Urteil vorbehaltlos unterstreichen. Zu sehr werden bestimmte Verhaltensweisen als einzig verbindlich angesehen, und jede Abweichung davon wird beargwöhnt und von Anfang an auszuschalten versucht. Der sog. Meinungspluralismus ist zwar als Phrase in aller Munde, die Praxis sieht hingegen meist ganz anders aus. Im Falle der Kinder der Stücherschen Familie, die nicht mehr in die öffentliche Schule geschickt werden, zeigt deren spätere Entwicklung im persönlichen und beruflichen Bereich, daß die Befürchtungen des Jugendamtes rein theoretischer Natur sind und einem vorweggenommenen Fehlurteil entsprechen. Bußgeldbescheide, Gefängnisaufenthalt, drohender Sorgerechtsentzug, Verdächtigungen, Anschuldigungen im engeren und weiteren Umfeld der Familie - üblicherweise bewirkt so etwas einen Meinungsumschwung zu Gunsten derer, die ihn auf diese Weise provoziert haben. Wahrheiten widerrufen haben schon prominentere Leute. Stücher und seine Frau gehen jedoch den einmal eingeschlagenen Weg folgerichtig weiter. Während der Antrag auf Entzug des Sorgerechts noch läuft, erkennen sie, daß es dringend nötig ist, die zu dieser Zeit noch die staatliche Grundschule besuchenden Kinder vor Beginn von deren 3. bzw. 2. Schuljahr aus der Schule zu nehmen und ebenfalls zu Hause zu unterrichten. Auch dieses Mal wird eine ausführliche Begründung für diesen Schritt der Schule zur Kenntnis gegeben. "Als die Schulpflicht eingeführt wurde und noch vor 20 Jahren, hatte der Staat noch eine christliche Grundhaltung, die auch im Grundgesetz und Schulgesetz ihren Niederschlag fand. Wir haben mit vielen christlichen Eltern darauf vertraut, daß die Schule die festgeschriebenen Erziehungsziele ernst nimmt und die christlichen Grundwerte fördert. Wie sehen wir uns getäuscht, ... daß diese nunmehr auch in der Grundschule von dem größten Teil der Lehrerschaft heimlich untergraben werden oder man sich offen nicht mehr daran hält." So lauten einige Sätze aus diesem Schreiben. Währenddessen befaßt sich das Vormundschaftsgericht mit der Familienrechtssache. Zur Stellungnahme aufgefordert, legt Stücher erneut und mit großer Ausführlichkeit seinen Standpunkt dar, wobei er mit Kritik an dem völlig unsachlichen Vorgehen des Jugendamtes nicht spart: Die Gespräche wurden "unsachlich und polemisch in einer gereizten und erregten Stimmung" geführt, heißt es, und man wollte einfach nicht unseren geistlichen Standpunkt verstehen." Ungeachtet der Anstrengungen des Jugendamtes, den Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen, geht der Unterricht der Hausschule in aller Ordnung weiter. Der zum 1.August 1982 schulpflichtig werdende Sohn wird gar nicht erst in die staatliche Grundschule eingeschult, sondern vom ersten Tag an zusammen mit seinen Geschwistern zu Hause unterrichtet. Somit umfaßt die private Heimschule jetzt fünf Kinder. Die Unterrichtsatmosphäre ist entspannt, der jeweilige Stoff kann viel schneller vermittelt werden, als es üblicherweise möglich ist. Im Februar 1982 erweitert sich das kleine Kollegium der Unterrichtenden um eine weitere Person. Eine Nichte von Stücher, von Beruf Krankenschwester, fühlt sich gerufen, mit zu unterrichten. Sie gibt ihren Beruf auf und steht täglich sehr früh auf, um die etwa 50 km zu ihrem neuen Einsatzort zurücklegen zu können und pünktlich ihren Unterricht zu beginnen. Gegenüber stehen sich der ruhige und geordnete Unterrichtsbetrieb auf der einen und massive Bestrebungen, der Familie zu schaden, auf der anderen Seite. Letztgenannte sind einmal die Anstrengungen von Jugendamt und Vormundschaftsgericht, das Sorgerecht zu entziehen, zum anderen aber viel Unverständnis und wohl auch ein wenig Schadenfreude bei denen, die sich zwar ebenfalls als Christen sehen, den Glaubensschritt der Familie jedoch nicht nachvollziehen können. Für sie ist Schule eine Einrichtung, in der Wissensvermittlung, Ordnung und Erziehung zu Werten noch bestens aufgehoben sind. Gerade gläubige Eltern haben es oftmals recht schwer, in Liebgewordenem schädliche Auswirkungen zu erkennen. Die Tatsache, daß nunmehr fünf Kinder zu Hause unterrichtet werden, wird dem Jugendamt selbstverständlich umgehend bekannt, das wiederum das Amtsgericht informiert. Am 5.September 1983 werden die Eltern zum Termin auf das Amtsgericht vorgeladen. Das Ergebnis dieser Sitzung ist der Entzug des Sorgerechtes für die Eltern und die Einsetzung eines Pflegers. Jeglicher Kontakt zu den Kindern soll unterbunden und den Eltern auch nicht mitgeteilt werden, wo sich die Kinder befinden. Ist das nun das Aus für die Heimschule und die Strafe für eine innere Haltung, die andere ohnehin nicht oder nur ansatzweise begreifen können? Zunächst sieht es so aus. Der Gerichtsbeschluß ist so bedrückend für die ganze Familie, daß unter den Möglichkeiten, das Unheil womöglich doch noch abzuwenden, auch der Gedanke an Flucht in ernsthafte Erwägung gezogen wird. Die Eltern kümmern sich um Kinderpässe bzw. lassen die vorhandenen verlängern. Freunde der Familie sind bereit, die Kinder für kürzere oder längere Zeit bei sich aufzunehmen, um sie dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Für heimat- und ortsverbundene Eltern wiegen solche Gedanken besonders schwer. Sie sehen ihre Lage ähnlich der in Kapitel vier des Buches Esther geschilderten. Ungeachtet dessen geht der Hausunterricht wie gewohnt weiter. Immer wieder werden Möglichkeiten erörtert, der Wegnahme der Kinder zu entgehen. Anfang Oktober erhält Stücher von der Nichte den Bibelspruch aus 2.Mose 14,14 hingelegt: "Der HErr wird für euch streiten, verhaltet ihr euch nur ruhig!" Dieser Satz läßt ihm schlagartig klarwerden: keine Flucht, ausharren, auf die Hilfe des HErrn warten! Die Angst ist nicht verschwunden, aber die Anspannung gewichen. Zum Pfleger ist ein naher Verwandter der Familie bestellt worden. Sein Wirkungskreis umfaßt die Personensorge einschließlich des Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Es ist eine alte Erfahrung, daß mit Verwandten oft schwieriger umzugehen ist als mit Fremden. Dieser Verwandte ist Stücher nie sonderlich zugetan gewesen, grüßte ihn jahrelang nicht und verleumdete ihn übel. Nun erscheint er freundlich in Begleitung eines Freundes, reicht ihm sogar die Hand zur Begrüßung und stellt sich als Pfleger vor. Er kommt als Unterhändler des Jugendamtes, das ihn beauftragt habe, einen Lehrer anzubieten, der über das Amt bezahlt werden solle. Stücher lehnt ab. Nach dieser Antwort ändert sich die Miene des Besuchers, und er sagt kalt zu Stücher gewandt: "Wenn Du so stur bist, dann werden die Kinder in ein Heim kommen, ich werde mich selbst darum bemühen. Die Kosten belaufen sich auf monatlich 700 Mark." Gott ist eine Wirklichkeit Ob Gott Gebete erhört und wann, liegt in Seiner Weisheit beschlossen. In diesem Falle ist die Erhörung greifbar nahe, denn der Pfleger bekommt Angst vor den vielen Unwägbarkeiten und legt sein Amt nieder. Zwei Wochen nach Bestellung des ersten Pflegers wird dieser gerichtsseitig durch einen anderen ersetzt: auch wieder ein Verwandter, aber nur ein weitläufiger. Zweifellos ist der zweite Pfleger das kleinere Übel, aber es bleibt ein Übel. Im Hause ihrer Eltern werden die Kinder einem Beauftragten eines staatlichen Amtes unterstellt, der letztlich darüber zu entscheiden hat, wo die Kinder sich aufhalten dürfen und erzogen werden. Dieser Oktober des Jahres 1983 bringt eine bundesweite Aufmerksamkeit auf die Schulverweigerer-Familie. Auslösendes Element ist eine dpa-Meldung, die von einem Freund des zweiten Pflegers, einem Journalisten, abgesetzt worden war. Mitarbeiter der verschiedensten Zeitungen geben sich die Türklinke in die Hand. Die BILD-Zeitung berichtet unter der Überschrift: "Ist dieser Mann ein Spinner?" kurz und bündig: "Wir haben ihn besucht, nette Kinder." Eine Illustrierte, der sog. Regenbogenpresse zugehörig, will einen Artikel bringen, der jedoch wegen des Fotografierverbotes im Hause nicht zustandekommt. Ein Fernsehreporter wird ebenso abgewiesen, obgleich er sich auf inständiges Bitten und Betteln verlegt. Auch in diesen Dingen hat Stücher einen klaren Standpunkt: Unser Haus soll ein Heiligtum bleiben; jeder kann kommen, aber nicht zur Befriedigung der Neugierde der Welt. Durch die Medienberichte werden viele Menschen auf die Situation aufmerksam, bemühen sich um die Anschrift der Familie und schreiben, rufen an oder stehen urplötzlich vor der Haustür. So auch eine Frau, die an einem Sonntagmorgen mitten in den Gottesdienst hineinstürzt und davon berichtet, daß man ihr mit Hilfe von acht Polizisten das Kind vom Arm gerissen habe und sie nicht wisse, wo es jetzt sei. Ihr geschiedener Mann hatte den Sorgerechtsentzug beantragt. Durch die Zeitung hatte die Frau von dem Fall Stücher erfahren. Letztgenannter verwendet sich bei dem für die Frau zuständigen Jugendamt und führt ein Gespräch mit ihrem Rechtsanwalt. Von dem erfährt er u.a., daß es bei geschiedenen Ehen zu den Alltäglichkeiten gehört, Kinder mit Polizeigewalt wegzunehmen, wobei das - nach Aussage von betroffenen Polizisten - zu deren schmutzigsten Arbeiten gehört. Das von Journalisten befragte Jugendamt äußert zum Verhalten der Kinder Stücher: "Es sind die besterzogensten Kinder, die man sich vorstellen kann." Diesen Eindruck haben auch viele Nachbarn der Familie, die ausgefragt werden. Sie bekunden den Zeitungsleuten unumwunden: Wenn ihr den Kindern etwas antut, gehen wir alle auf die Barrikaden! Ausgelöst werden solche Reaktionen durch unbekannte Personen, die in dieser Zeit oftmals in der Straße und vor dem Haus beobachtet werden und Informationen zu sammeln versuchen. Es rauscht im Blätterwald des ganzen Landes. Die Darstellungen sind recht unterschiedlich, aber weitestgehend doch von Sachlichkeit geprägt. Die bei Stücher aufgrund dieser Artikel eingehenden Zuschriften sind mehrheitlich zustimmend, aber es gibt auch Kritik und Unverständnis an seinem Verhalten. Aus vielen Zuschriften wird deutlich, daß anderswo die Schulnot ebenfalls groß ist und daß das Stüchersche Beispiel Mut macht, ähnlich zu verfahren. Was in der Bundesrepublik Deutschland als Pioniertat erscheint, ist in vielen Nachbarländern nichts Außergewöhnliches, denn dort ist der Hausunterricht erlaubt. In Kanada und den USA werden Tausende und Abertausende von Kindern in sog. Home-Schools unterrichtet, ohne daß es Schwierigkeiten mit staatlichen Stellen gibt. Allerdings ist diese Freiheit 10 Jahre früher in ähnlicher Weise von amerikanischen Eltern erkämpft worden. Mitte Dezember 1983, an einem Freitagnachmittag, unternimmt der Pfleger den letzten Versuch einer Vermittlung. Er kommt gemeinsam mit einem gläubigen Lehrer ins Haus. Beide versuchen, Stücher zur Einsicht und zum Einlenken zu bewegen. Einesteils drohen sie, dann locken sie wieder: Das Jugendamt wäre bereit, einen Lehrer zu stellen und ihn zu bezahlen. Die Schulen seien zwar keineswegs gut, aber man dürfe die Schulpflicht nicht verletzen, schließlich habe der Christ der Obrigkeit zu gehorchen. Stücher erinnert sie an das Versammlungsverbot des Jahres 1937, als die wirklich Gläubigen die Verfolgung wählten und Gottes Gebot über ein von Menschen gemachtes stellten. Als die Rede auf den Antichrist kommt, werden die unterschiedlichen Meinungen erneut deutlich. Die beiden Besucher sind der Auffassung, dieser Widerchrist komme erst nach der Entrückung der Gemeinde; was ihn noch zurückhalte, sei die Obrigkeit, die für Ordnung sorge. Stücher kontert: "Seht ihr nicht, daß der Abfall rapide fortschreitet? Die Obrigkeit fördert ihn sogar durch ihre liberale Gesetzgebung und mit der Schule und den Medien. Und der Antichrist wird sich in den Tempel Gottes setzen, sagt Paulus, und das ist die Gemeinde." Die beiden wenden ein, das sei allein seine Deutung, denn gerade die Gemeinde halte doch den Antichristen zurück. Stücher daraufhin: "Er sitzt schon in der Kirche. Der Glaubensabfall wird durch den Antichristen bewirkt, ohne ihn gäbe es keinen Abfall, den wir ja heute sehen. Die Ausgangsfrage ist doch nicht, was den Abfall und den Gesetzlosen zurückhält, sondern den 'Tag des HErrn'. Paulus erklärt, was und wer den Tag zurückhält, nämlich der noch im Geheimen wirkende Gesetzlose, der ja nicht ans Licht will, weil er dann sofort gerichtet wird. Man muss die Stelle nur richtig lesen". Damit ist der letzte Einigungsversuch gescheitert. Der Pfleger drängt zur Eile: "Also, ich werde Montag früh handeln!" Stüchers Antwort: "Wenn du das tust, machst du einen Judassturz. Wer die Kinder antastet, tastet den Augapfel Jesu an." Beide Besucher verabschieden sich schnell und mit Bestürzung. Im Flur sagt der Pfleger noch, wobei es feucht in seinen Augen schimmert: "Rufe mich am Sonntagabend noch an, damit ich das Schlimmste nicht tun muß." Bis zu diesem Augenblick hat der Vater um seine Kinder gekämpft, aber jetzt fühlt er sekundenschnell, sie loslassen und dem HErrn übergeben zu müssen. Er ist am Ende seiner Kraft. Wenn seine Erkenntnisse über das Tier richtig sind, so muß Gott nun eingreifen. Oder sollte er zu schwarz gesehen haben und seine Deutung nicht stimmen? Wie aus tiefstem Innern kommt seine Antwort auf den letzten Satz des sich verabschiedenden Pflegers: "Es wird nicht geschehen!" Daß Gott eine Wirklichkeit ist, wußten die Eltern Stücher schon von Jugend auf. Aber daß Er auch für die an Ihn Glaubenden streitet, sollten sie jetzt in dieser Bedrängnis erfahren. Statt den Pfleger anzurufen, wenden sie sich an den allmächtigen Gott, der gesagt hat: „Rufe mich an in der Not, so ich will dich erretten, und du sollst mich preisen!“ (Psalm 50,15). Viele haben die Wahrheit dieses Wortes erfahren, besonders in Kriegszeiten, aber nur wenige haben Gott dafür gedankt und sind Ihm treu geblieben. Wird es tatsächlich nicht geschehen, daß am folgenden Montag die fünf Kinder gegen den Willen der Eltern abgeholt und irgendwohin fortgebracht werden? Die Antwort kennt in diesem Augenblick nur der HErr selbst. Am Sonntagabend kommt eines der Kinder von einem Besuch bei Stüchers älterer Schwester zurück und übergibt den Eltern einen Zettel von ihr. Auf dem steht, sie sollten einmal 2.Chronika 20 lesen. Das ist die Geschichte von Josaphat, der angesichts der anziehenden Ammoniter und der eigenen Kraftlosigkeit zu Gott fleht, die Sache selber in die Hand zu nehmen. Und Gott greift ein, stellt den Ammonitern einen Hinterhalt, und als Israel heranzieht, haben sich die Gegner bereits selbst gerichtet. Der Trost aus dieser biblischen Erzählung ist überreichlich, und beide Elternteile beschließen in größter Einmütigkeit, mit Loben und Danken allein den Blick auf den HErrn gerichtet zu halten und Seine Hilfe zu erwarten. Der nächste Tag, Montag, 19. Dezember 1983, beginnt früher als sonst im Hause Stücher. Ausgenommen die ganz Kleinen, versammelt sich die Familie im großen Wohnzimmer. Die Haustür ist fest verriegelt: Die Häscher sollen es nicht so leicht haben, ungehindert ins Haus dringen zu können. Aber was könnte ein Türschloß schon an Schutz bewirken, wenn sie auch hinten herum kommen könnten?! Furcht und zugleich Hoffnung sind die vorherrschenden Gefühle, ganz besonders bei den Eltern. Es wird gebetet und gesungen, lange und eindringlich. Wird es jeden Augenblick klingeln? Wird man versuchen, an die Fenster zu klopfen oder an die Hintertüren oder die sogar aufzubrechen? Eine Stunde vergeht, dann noch eine halbe. Um acht Uhr beginnt üblicherweise der Unterricht. Und dann ist es allen innerlich klar, und der Vater ruft es laut mit Jubel in der Stimme aus: "Kinder, die Gefahr ist vorüber!" Der Unterricht kann beginnen. Er beginnt mit Lob und Dank aus übervollem Herzen. Der Tag X fand nicht statt. Am Dienstag geschieht ebenfalls nichts. Am Mittwoch erscheint der Pfleger und entschuldigt sich in gewisser Weise dafür, daß er nicht habe handeln können. Am Sonntagabend hätten ihn so starke Bedenken befallen, die Kinder gewaltsam aus dem Elternhaus zu holen bzw. holen zu lassen, daß er alle an der Sache Beteiligten - Schulamt, Jugendamt, Gericht und Polizei - für Dienstag zu einer nochmaligen Zusammenkunft bestellt hätte. Auf dieser Sitzung habe es dann Streit gegeben, und jeder habe jedem irgendwelche Vorwürfe gemacht. Von Einigkeit sei nicht die Spur vorhanden gewesen. In diesem Durcheinander habe er, der Pfleger, dann gesagt: "Solange ihr euch nicht einig seid, handle ich nicht!" Das war also die Rettung gewesen! Das Wort des HErrn aus der Josaphatgeschichte hatte sich auch hier buchstäblich erfüllt: "Fürchtet euch nicht und erschrecket nicht vor dieser großen Menge; denn nicht euer ist der Streit, sondern Gottes!" Gott macht selbst ausgeklügelte menschliche Planungen zunichte. So war, wie die Familie es zu einem späteren Zeitpunkt erfährt, die Umstellung des Hauses in der Morgenfrühe geplant. Man kannte alle Nebeneingänge und möglichen Fluchtwege, denn das Haus war lange genug vorher genau beobachtet worden. "Wir waren ahnungslos, Engel müssen unser Haus umstanden haben", erzählt Stücher. Einstweilen ist also die Wegnahme der Kinder vom Tisch. Aber noch geben sich Pfleger und Gericht nicht geschlagen, vor allem deswegen nicht, weil sie nicht ins Kalkül ziehen, daß letztlich immer Gott das letzte Wort hat, daß Er Gläubige und Nicht-Gläubige so lenken kann, wie diese es oft nicht einmal ahnen. Ende Januar 1984 kommt der Pfleger wieder, dieses Mal in Begleitung eines Journalisten, den er gut kennt. Dieser Zeitungsmann ist in evangelikalen Kreisen kein Unbekannter, denn er führt eine scharfe Feder. Auch Stücher hatte mehrere Male als Zielscheibe für seine Zeitungsartikel gedient. Verständlich, wenn dessen erste Reaktion, ob dieser Mann das Haus betreten dürfe, Ablehnung ist. Der Pfleger nimmt der Sache die Spitze, indem er seinen Begleiter als mitgekommenen Freund und nicht als Journalisten vorstellt. Somit dürfen beide eintreten. Sogleich erklärt der Pfleger den Anlaß des Besuches: "Das Gericht drängt uns, wir müssen handeln. Wir werden aber nicht sagen, wann wir kommen." Das "wir" macht Stücher stutzig: Da kann nur der Zeitungsschreiber mitbeteiligt sein! Und wie aus einer inneren Eingebung heraus wiederholt er, was er Wochen vorher schon einmal gesagt hat: "Wenn du das tust, machst du einen Judassturz!" Aber er fügt dieses Mal noch etwas hinzu: "Warum kommt das Gericht nicht einmal her und prüft unsere Schule? Sie tun immer so, als würden wir die Kinder nicht unterrichten." Die Wende Bei dem evangelikalen Zeitungsmitarbeiter funkt es: Das wäre eine Idee! Stücher hat nichts gegen einen Gutachter einzuwenden, ja, er könne sogar selber einen benennen: einen befreundeten Lehrer, der gerade vor zwei Wochen einen Besuch gemacht hatte, nachdem längere Zeit keine Kontakte mehr bestanden hatten. Der Mann von der Zeitung bietet an, in dieser Sache selbst an das Gericht schreiben zu wollen, so daß der Pfleger überhaupt nicht tätig werden müsse. Das geschah dann auch. Er weist dem Familiengericht nach, daß alles, was in den Paragraphen §§ 1666 und 1666a BGB aufgeführt ist, auf den vorliegenden Fall nicht zutrifft; einer intakten Familie, die ihre Kinder sichtbar und nachweislich besser erzieht als die meisten anderen Familien im gesellschaftlichen Durchschnitt, das Sorgerecht zu entziehen habe keine Rechtsgrundlage. Die Reaktion beim Gericht auf dieses Schreiben hin ist: „Wir sind fast vom Stuhl gefallen, als wir das gelesen haben. Was haben wir da getan. Wir hatten ja ganz falsche Vorstellungen über die Familie“. Gerade am Vorabend des Besuches von dem Pfleger und dessen Freund hatten Stüchers mit einiger Mühe ausgediente Schultische und -stühle aus einer Schule abgeholt. Der Hausmeister hatte unbedingt wissen wollen, was mit den Möbeln geschehe und deswegen sogar Rückfrage beim Schulamt gehalten. Trotz ausweichender Antworten der Abholer wurden Tische und Stühle schließlich übergeben. Nun ist die Hausschule auch äußerlich sofort als Schule zu erkennen. Stücher zeigt dem Freund des Pflegers die Schulräume, während dort gerade Unterricht ist. Der ruft begeistert aus: "Das ist ja wie in einer alten Dorfschule!" Er ergreift den Zeigestock, stellt sich vor die Kinder und ruft aus: "Kinder, euch passiert nichts!" Innerhalb kürzester Frist ist aus dem strikten Gegner von Stücher und dessen Haltung in Sachen Schulpflicht ein nahezu begeisterter Befürworter der Hausschule geworden. Daß dieser Wandel tatsächlich von Dauer ist, beweist z.B. eine Äußerung des Mannes, als er zu einem späteren Zeitpunkt einmal Stüchers Frau gegenüber meint: "Wenn die euch etwas tun, schlage ich sie mit der Zeitung tot!" Der Pfleger drängt darauf, gegen den Beschluß des Amtsgerichts zum Sorgerechtsentzug förmliche Beschwerde einzulegen. Das geschieht Anfang Februar 1984. Der Fall landet damit bei der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht. Anfang März kommt es zur Anhörung, zu der die Eltern, ihre zu Hause unterrichteten Kinder, die beiden Lehrpersonen und der Schulamtsdirektor geladen werden. Letzterer läßt eine knappe Stunde vor Terminbeginn mitteilen, daß er sich in Urlaub befinde und daher nicht erscheinen könne, um die Schüler zu prüfen. Das Befremden über diese kurzfristige Absage ist dem Richter deutlich anzumerken, und er erklärt, unter diesen Voraussetzungen sei die Sitzung eigentlich witzlos. Dennoch kommt es zu einer sachgerechten Anhörung, zu der selbstverständlich auch der bestellte Pfleger zugegen ist. Der erklärt, bei Übernahme des Pfleger-Amtes eine andere Vorstellung gehabt zu haben, was getan werden müsse, als er sie jetzt habe. Er habe geglaubt, es mit einer zwangsweisen Zuführung der Kinder zur Schule versuchen zu müssen. Durch mehrfache Kontakte mit der Familie habe er aber die Kinder "in ihrem Verhalten als ganz normale, unbeschwerte und fröhliche Kinder" kennengelernt und sei der Auffassung, daß der im Hause erteilte Unterricht "weitgehend dem entspricht, was auch in der staatlichen Schule gelehrt wird." Um seiner Aufsichtspflicht zu genügen, war der Pfleger in größeren Abständen immer wieder einmal bei seinen Pflegebefohlenen erschienen. Er versäumte bei diesen Besuchen nahezu nie, seine Befürwortung des Heimschulunterrichts zu bekräftigen. "Macht nur weiter so!" war ein Satz, den er bevorzugt gebrauchte. Das konnte auf die Dauer weder Schulamt noch Gericht verborgen bleiben. Und eines Tages hielt man ihm offiziell vor: Sie arbeiten ja für den Stücher! Das Schulamt ordnete zu einem späteren Zeitpunkt fünf Lehrer ab, die eine Woche lang dem Unterricht beiwohnten und die Schüler prüften, wobei die als "gut gefördert" beurteilt wurden. Was sollte das Gericht nun tun? Am 6.Juni 1984 beschließt es, den Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder zurückzugeben mit der Einschränkung, daß der Pfleger bleibt, der den Unterricht weiterhin überwachen soll. Ferner erfolgt die Anordnung, daß die Kinder zur sog. Fremdenprüfung anzumelden sind, wenn sie ihrer Schulbildung Genüge getan haben (AG Siegen VIII St 925). Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf DM 48,50, die der Gerichtskasse umgehend überwiesen werden. Als die Presse von der Gerichtsentscheidung erfährt, wird Stücher erneut bestürmt. Als man den Kultusminister des Bundeslandes zu der Angelegenheit befragt, ist der fassungslos. Die Zeitungen schreiben vom Sieg der Familie, in Wirklichkeit ist es jedoch der Sieg des himmlischen Königs, Jesus Christus. Andere Familien profitieren von dem Beschluss. Schulämter in Hamburg, Stuttgart u.a. kontaktieren das Schulamt Siegen und wollen auch nichts gegen Heimschuleltern unternehmen. Viele Christen sind froh und dankbar für den Ausgang dieses längjährigen Verfahrens. Es gibt aber andere, die wütend reagieren und noch ablehnender, als sie es schon vorher getan hatten. Die geistliche Auseinandersetzung ist also noch keineswegs beendet. Jahre später, am 27.Dezember 1989, wird die Pflegschaft aufgehoben, und die Eltern erhalten das Recht auf Schulausbildung ihrer Kinder zurück, da "eine Gefahr für das Wohl der Kinder nicht mehr besteht." Eine Gefahr bestand in der Tat nur von Seiten des Jugendamtes, bemerkt Stücher. Der Kampf mit den Behörden ist damit beendet. Über Jahre hatten sich die Auseinandersetzungen hingezogen. Der Aufwand an Zeit, Geld und Nervenkraft war gewaltig, das gilt für alle Beteiligten, wenn auch am allerwenigsten für diejenigen, um die es immer ging: die zu Hause unterrichteten Kindern, über denen der HErr von Anfang an Seine gütige Hand in besonderer Weise ausgestreckt hielt. Die Arbeit in der christlichen Hausschule lief während all der Jahre unbeschadet weiter. Sieger in diesem Kampf war Jesus Christus selbst. Wer hätte Ihm auch widerstehen können?! Die Schule bekommt einen Namen Gott selber hatte seine Hand schützend über Kindern und Eltern gehalten, als fünf Tage vor Weihnachten 1983 die Fortnahme der Schüler durch staatliche Orange drohte. Stücher fühlte sich damals ein wenig erinnert an den Versuch des Herodes, das Jesuskind töten zu lassen. An diesen Schutz soll nun am Hauseingang in großen Lettern der Bibelvers erinnern: „Ihr, die ihr Gott fürchtet, vertrauet auf Ihn! Ihre Hilfe und ihr Schild ist er“ (Psalm 115,11). „Siehe, ich habe eine geöffnete Tür vor dir gegeben, die niemand zu schließen vermag, denn du hast eine kleine Kraft“, heißt es in dem Sendschreiben an die Gemeinde in Philadelphia (Offb.3,7ff). Diese Erfahrung hatte die Familie gerade gemacht. Wenn der HErr eine geöffnete Tür gegeben hat - hier die der privaten Heimschule -, vermag niemand sie zu schließen, selbst wenn der Satan selber es versuchte. Der HERR hat den Fuß dazwischen, so daß keine Macht der Welt sie zustoßen kann. So wird Schulgründer Stücher denn klar, der Schule den Namen "PHILADELPHIA-SCHULE" geben zu sollen. Den Titel „Die geöffnete Tür“ trägt später auch die Informationsschrift der Schule. Durch die bei einer öffentlichen Schule ausgemusterten Schulmöbel, die ab Januar 1984 der Philadelphia-Schule auch äußerlich das Gepräge einer ordnungsgemäßen Schule geben, läßt es sich weitaus bequemer arbeiten. Die Zahl der Unterrichtenden erhöht sich, so daß jetzt fünf Schüler die gleiche Anzahl von Lehrern haben - das muß doch für alle Beteiligten eine große Freude sein! Unterrichtsmaterialien sind für jeden Schüler und für den allgemeinen Gebrauch in ausreichender Menge vorhanden; keiner muß vom anderen irgendetwas ausleihen. Jeder Unterrichtsraum hat seine eigene Tafel; Ständer, Wandkarten, Experimentiergeräte und Bastelmaterialien stehen zu Verfügung. In einem Gutachten eines befreundeten Lehrers vom Februar 1984 heißt es u.a.: "Der Unterricht, obwohl von Laien gegeben, war gut vorbereitet, wobei von den Lernzielen teilweise zu anspruchsvoll vorgegangen wurde. Die Abschätzung, was pädagogisch sinnvoll und machbar ist, fällt den Unterrichtenden mitunter schwer, so daß sie sich selbst unter Erfolgszwang setzen... Trotz hoher Anforderungen ist die Arbeitshaltung der Kinder gut und von Kontinuität geprägt. Die in Grund- und Hauptschulen weitverbreitete Haltung des Desinteresses und der offenen Ablehnung gegenüber Stoff und Lehrpersonen konnte keinen Augenblick beobachtet werden... Die Unterrichtsatmosphäre war gelöst, aber keineswegs locker." Anfangs September 1984 stellt der Pfleger beim zuständigen Kultusminister den Antrag auf Anerkennung der privaten Hausschule als Ersatzschule. Das Ministerium lehnt ab, erklärt sich aber bereit, die Schule gemäß dem Befreiungsparagraphen (§ 6 Abs.4 SchpflG NRW) weiterhin zu dulden, falls der Unterricht für die Kinder geeignet sei, "sie hinlänglich auf eine Fremdenprüfung zur Erlangung des Hauptschulabschlusses vorzubereiten". Einige Unrichtigkeiten hinsichtlich von Stüchers Glaubenseinstellung und seinen Familienverhältnissen werden von ihm in einem Brief von Anfang Februar 1985 an das Kultusministerium richtiggestellt. Er kann sich dabei einiger Spitzen nicht enthalten, u.a. schreibt er: "Sie müssen sich wohl oder übel mit der Existenz einer christlichen Hausschule abfinden, die mit Gottes Hilfe weiter ausgebaut wird. Verstehen Sie dies bitte nicht als Anmaßung, sondern als Entschlossenheit. Wir fühlen uns durch Ihre Uneinsichtigkeit brüskiert." Zu den sechs zur Familie gehörenden Schulkindern kommen ab September 1984 die ersten fremden Schüler, bei denen es sich um Kinder aus der engeren Verwandtschaft handelt: F. tritt ins 5.Schuljahr ein, seine Schwester K. ins 4. Obwohl diese neuen Schüler jeweils etwa 50 km zu fahren haben, sind auch sie mit Eifer bei der Sache. Und sie bringen ihre Lehrerin gleich mit bzw. diese die Kinder: Ursula, ihre ältere Schwester, die bis Mitte 1985 in der Philadelphia-Schule arbeitet. Der Physik-Unterricht wird von einem Neffen Stüchers übernommen, einem Diplom-Ingenieur. Im November 1984 stößt mit Lehrer Klaus ein ausgebildeter Lehrer zur Heimschule und wird vollzeitlich bei ihr angestellt. Gleichzeitig wird Ursula, die gelernte Krankenschwester, von ihrer leiblichen Schwester Elisabeth beim Unterrichten abgelöst. Mit dem Ende des Schuljahres 1984/85 gibt es die erste Entlassung aus der Philadelphia-Schule: Die ersten beiden Kinder haben ihre Schulzeit beendet und gehen ins Berufsleben. Es stellt sich schon bald heraus, daß sie bessere Leistungen und moralische Grundlagen haben als die meisten Mitschüler. Mit Beginn des neuen Schuljahres 1985/86 kommen aus einem etwa 15 km entfernten Nachbarort zwei neue Schülerinnen: F. und ihre zwei Jahre jüngere Schwester G. Ein Heimschüler aus Stuttgart ist mehrmals für einige Wochen zu einer Art Blockunterricht anwesend, sonst wird er in seinem Elternhause schulisch betreut. 1987 wird mit G. das letzte eigene Kind der Familie Stücher eingeschult. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kommt ein weiteres fremdes Kind hinzu, so daß sich - mit einem gleichfalls aufgenommen Sonderschulkind - die Schülerzahl auf zehn erhöht hat. Die vielen landesweiten Zeitungsberichte hatten für einen hohen Bekanntheitsgrad des "Falles" Stücher gesorgt. Eltern, denen die Schulnot ihrer Kinder in gleichem Maße auf den Nägeln brannte, gelang es meist recht schnell, den Ort und verantwortlichen Betreiber der ersten Heimschule auf bundesdeutschem Boden ausfindig zu machen und sich dort Rat und Hilfe zu holen. Solche Hilfe erfolgt auf vielerlei Wegen: Telefonanrufe werden beantwortet, Materialien über Sinn und Zweck der Heimschule sowie Unterrichtshilfen versandt, gegenseitige Besuche erfolgen. Um den vielen Interessenten an einer privaten Unterrichtung ihrer Kinder in gläubig-christlichem Umfeld ein breiteres Forum zu schaffen, findet im Juni 1985 die erste Philadelphia-Schulkonferenz statt, die in fast allen darauffolgenden Jahren erneut einberufen wird. Neue Kontakte entstehen. Petitionen an den Landtag und später auch an den Bundestag werden eingereicht mit der Bitte, allen betroffenen Eltern die Möglichkeit der Befreiung von der Schulpflicht einzuräumen. Die Bemühungen verlaufen alle im Sande. Manch einer kennt noch die Volksweisheit: Gottes Mühlen mahlen langsam, mahlen aber trefflich fein. Ende 1996 gibt es kaum noch Bußgeldverfahren für Eltern, die ihre Kinder in der eigenen Wohnung unterrichten. Und am Wohnort der Familie Stücher empfehlen Lehrer der nahegelegenen Hauptschule bei Problemschülern sogar die Philadelphia-Schule. 1997 verläßt der letzte der Stüchers Kinder nach zehnjähriger Schulzeit die Hausschule und wechselt aufs Fachgymnasium. Hier krönt er sozusagen das Schulwerk des Vaters mit dem besten Zeugnis der Klasse. Er wird zum Klassensprecher gewählt, später auch zum Schulsprecher, und besteht das Abitur mit Auszeichnung. Mit dem Abgang des letzten Schülers ist jedoch die Philadelphia-Schule nicht aus, sie gewinnt gerade jetzt bundesweite Bedeutung. Unter dem Wohlwollen des Schulamtsdirektors bleibt die Schultüre weiterhin offen für den Unterricht von Heimschülern. Die Bezirksregierung vermutet ein Internat, ist aber beruhigt, da es sich nur um tages- und wochenweise Besuche im Hause Stücher handelt. Zahlreiche Eltern bitten um Hilfe in ihrer Schulnot. Seit 1998 steigen die Anmeldungen rapide an. Es wird (wurde) ein Schulträgerverein gegründet, um die Schule auf breitere Grundlage zu stellen. Nach 25jährigen Bestehen der Philadelphia-Schule ist die Zahl der betreuten Heimschüler auf über 300 angewachsen. „Wie groß ist deine Güte, welche du aufbewahrt hast denen, die dich fürchten, gewirkt für die, die auf dich vertrauen, angesichts der Menschenkinder“ (Psalm 31,19).
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